Abteilungen

Portrait

Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Abteilungen

Grundsätzliche Aufgabenteilung
1. Abteilung: Zivilrecht, strafrechtliche Berufungen und Revisionen
2. Abteilung: Steuerrecht, strafrechtliche Beschwerden sowie Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
3. Abteilung: Sozialversicherungsrecht
4. Abteilung: Bau- und Planungsrecht, Grundstückschätzungen und übriges Verwaltungsrecht

Ausnahmsweise Aufgabenteilung
Der Präsident oder die Präsidentin des Obergerichts kann den Abteilungen aus zureichenden Gründen einzelne Geschäfte unabhängig vom grundsätzlichen Aufgabenbereich zuweisen, insbesondere zur Sicherstellung einer ausgeglichenen Arbeitslast.

Ersatzmitglieder der Abteilungen
Lässt sich eine Abteilung mit den ihr zugeteilten Mitgliedern und Ersatzmitgliedern nicht oder nicht vollständig besetzen, so wird sie aus der Zahl der übrigen Richter oder Richterinnen bestellt oder ergänzt (Art. 49 Abs. 2 Justizgesetz).

Organisation

Unterorganisationen